Sofern ein Onlinehändler bei Amazon Prime den Versand durch Händler verwendet, werden die Pakete durch DPD versendet. In diesem Fall erhält der Onlinehändler die Rechnung direkt von DPD mit einem Umsatzsteuerausweis von 19 %. Die ausgewiesene Umsatzsteuer kann, sofern die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, als Vorsteuer abgezogen werden. Eine Abstimmung hierzu mit dem Steuerberater sollte in jedem Fall erfolgen.
Buchungsmethodik:
Amazon teilt uns nur den Gesamtbetrag der angefallenen Versandkosten mit. Im Resultat übergeben wir diesen mit dem Steuerkennzeichen 94 auf das Konto 4730 (SKR03) bzw. 6740 (SKR04). Der Weg ist nun folgender:
- Buchung der Rechnung von DPD mit Vorsteuerabzug wie gewohnt über den Kreditor
- Die Bruttosumme der Rechnung wird auf dem Konto 4730 (SKR03) bzw. 6740 (SKR04) mit dem Steuerkennzeichen 94 storniert (bspw. über 1590 (SKR03) oder 1370 (SKR04))
- Anschließend wird vom Konto 1590 eine Umbuchung der Bruttosumme auf den DPD Kreditor vorgenommen
So werden die von uns übergebenen Versandkosten korrigiert und die von Amazon einbehaltenen Beträge als Zahlungsausgleich für die DPD Rechnung verwendet.
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