Step 7 - OSS abbilden

Geändert am Thu, 11 May 2023 um 11:25 AM

Um die OSS Sachverhalte abzubilden bedarf es weiterer Zusatzangaben, welche Sie, sofern noch nicht geschehen, bitte in AccountOne hinterlegen. 

 

Umsatzsteueridentifikationsnummer

Bitte hinterlegen Sie alle Umsatzsteueridentifikationsnummern, die Ihr Mandant derzeit besitzt. Insbesondere in PAN-EU Fällen werden die Umsatzsteuer-IDs der Länder für die Lager benötigt, da diese die Grundlage der Buchungssätze darstellen. 

 

ACHTUNG! Fehlt die Umsatzsteuer-ID, ist eine Verbuchung der Sachverhalte mit Beginn der Lieferung im Ausland nicht möglich.



Die Hinterlegung der Umsatzsteueridentifikationsnummern können Sie unter "Benutzer -> Umsatzsteuer -> Umsatzsteueridentifikationsnummer" vornehmen. Fehlt die UST-ID-Hinterlegung in AccountOne, fehlt diese auch in den Erlösbuchungen. Daraufhin weist DATEV beim Import dann die Meldung aus, dass ein Bestimmungsland fehlt.

Angaben zur OSS Kontierung

Eine Anleitung zur Kontierung der Auslandssachverhalte finden Sie in unserem Artikel OSS & IOSS in AccountOne abbilden. Dort wird auch die Hinterlegung der besonderen OSS Konten erläutert.

 


Angaben zur OSS Registrierung

Zu den oben bereits genannten Angaben benötigen wir darüber hinaus die Information, ob Sie am OSS-Verfahren teilnehmen, damit AccountOne die Sachverhalte korrekt buchen kann.


Bitte beachten Sie, dass bei Verwendung des Rechnungsservices von Amazon dieser davon ausgeht, dass Sie im OSS registriert sind und auf die Umsatzschwelle verzichtet haben.
Die Einstellungen zur OSS-Registrierung können Sie unter "Benutzer -> Meine Daten" im Reiter "OSS" vornehmen:

 

 

Bitte beachten Sie, dass das Datum im Feld "OSS angemeldet seit" nicht vor dem 01.07.2021 liegen darf.

 


Mandanten ohne OSS mit PAN-EU


ACHTUNG! Laut der derzeit vorherrschenden Meinung bedingt ein Lager im Ausland den Wegfall der OSS-Umsatzschwelle. Wenn Lager im Ausland genutzt werden ist eine Registrierung für OSS unabhängig von der Umsatzschwelle obligatorisch, andernfalls muss eine Registrierung in allen EU-Empfangsländern erfolgen.


 

Mandanten mit IOSS


Wie IOSS Fälle bei uns gekennzeichnet und kontiert werden können, erfahren Sie in unserem Artikel OSS & IOSS in AccountOne abbilden.



Festschreibung

 

Es ist essenziell wichtig, dass mit der Einführung in OSS die Festschreibung in AccountOne genutzt wird. Eine bereits abgegebene OSS Meldung kann nicht korrigiert werden. Die Korrektur muss mit entsprechendem Vermerk in der Folgeperiode erfolgen. Dies ist nur dann möglich, wenn die Festschreibung genutzt wird. Weitere Informationen zur Festschreibung finden Sie unter dem folgenden Link: Festschreibung.

 

Bitte beachten Sie, dass das Öffnen einer Festschreibung mit einem Entgelt i.H.v. 95,00 € zzgl. MwSt. einhergeht.



Weiterführende Informationsquellen

 

 


Zum nächsten Schritt – Besonderheiten

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